Wilenstein

    Geschichte:

    Burg Wilenstein ist eine der ältesten Wehranlagen in der Pfalz. Bereits Mitte des 12. Jhdts. sind die Herren von Wilenstein bekannt. Im 30-jährigen Krieg wird die Burg so gründlich zerstört, dass sie in einem Bericht von 1664 als unbewohnbar bezeichnet wird. Um 1950 herum beginnen Wiederaufbauarbeiten.

    Besonderheiten:

    Der vordere Teil der Burg wird als Landschulheim genutzt und kann nicht besichtigt werden.

    Lage:

    Burg Wilenstein liegt zwei Kilometer westlich von Trippstadt. Vom Park- platz an der L 500 ist die Ruine in einem kurzen Fußmarsch zu erreichen.

    Wilenstein

    Die südwestlich von Kaiserslautern gelegene Ruine Wilenstein ist eine der ältesten pfälzischen Wehranlagen. Bereits kurz nach der Erbauung der staufischen Pfalz in Lautern um 1156 sind ein Wormser Domdechant Heinrich von Wilenstein (1154/60) und Landolf von Wilenstein (seit 1159) belegt. Landolf dürfte der erste Vertreter eines Reichsministerialengeschlechtes gewesen sein, das bis zum Jahr 1338 in den unterschiedlichsten Ämtern im Reichsland von Kaiserslautern auftritt. Besondere Bedeutung ist dabei einer Urkunde aus dem Jahre 1184 zuzumessen, in der Landolf als "Schultheiß" des nahegelegenen Lauberwaldes, also als eine Art höherer Forstbeamter im heutigen Sinne, bezeichnet wird.

    In den folgenden Jahrzehnten ist ein gewisser Niedergang unverkennbar, denn aus den bisherigen Reichsministerialen wurden bereits vor 1247 Lehnsleute der Grafen von Leiningen. 1266/68 sahen sie sich gezwungen, die Grafen von Homburg und die Wildgrafen von Dhaun in ihrer Burg aufzunehmen. Nach dem Aussterben der Wilensteiner (nach 1338) befand sich die Burg kurzfristig in der Hand der Wildgrafen und wurde in dieser Zeit bei einer Fehde mit dem Raugrafen Konrad durch einen Brand in Mitleidenschaft gezogen. Danach fiel der Wilenstein an die Grafen von Leiningen zurück. Diese übergaben anschließend offensichtlich nur noch den "halben Berg" Wilenstein an die Wildgrafen von Dhaun als Lehen, denn die andere Hälfte erschien fortan als Eigenbesitz der Herren von Flörsheim.

    Diese besitzrechtliche Teilung machte sich in der Folgezeit am Baubestand der Gesamtanlage deutlich: Nach der Wiedererrichtung des älteren (vorderen) Wilenstein waren nun räumlich separate Burgbereiche vorhanden. In einem Burgfrieden von 1348 verpflichteten sich die Vertragspartner Johann und Jakob von Flörsheim einerseits und Wirich V. von Dhaun andererseits, keine Bauten zu errichten, die der anderen Partei schaden konnten. Vor allem aber war es untersagt, einen Turm zu erbauen, der denjenigen der Nachbaranlage überragte. Doch hatte diese ausgewogene Trennung auf Dauer keinen Bestand, denn häufige Besitzerwechsel und nicht zuletzt die Tatsache, daß die obere Burg sich in hochadeligem Besitz befand, während der untere Wilenstein lediglich niederadelige Familien beherbergte, sorgte für Mißhelligkeiten. Die Gemeiner der "hinteren Burg" scheinen sich daher der Hilfe der mächtigen Kurfürsten von der Pfalz versichert zu haben und öffneten ihren Burgteil 1398 dem Pfalzgrafen Ruprecht III. Dies nutzte allerdings wenig, denn nach diversen Streitigkeiten und wohl auch Übergriffen zogen Pfalzgraf Ludwig III., Erzbischof Werner von Trier und Graf Friedrich III. von Veldenz 1411 vor die Burg und nahmen sie kampflos ein; Gerhard von Flörsheim und Hans Horneck von Weinheim d.J. mußten sich unterwerfen. Jedoch änderte dies nichts an den permanent schwelenden Streitigkeiten der beiden Parteien innerhalb der Burg.

    Die Gemeiner der unteren Burg, die Herren von Flörsheim, Helmstadt, Blick von Lichtenberg und Kämmerer von Dalberg, beklagten wie ihre Vorgänger das Verhalten der Dhaun-Oberstein-Falkensteiner, so daß schließlich ein neuer Burgfrieden geschlossen werden mußte. Im Dreißigjährigen Krieg wurde die Burg in einem derartigen Ausmaß zerstört, daß sie 1664 als ruiniert und unbewohnt bezeichnet wurde. Der ältere Wilenstein gelangte auf Umwegen als heimgefallenes Lehen an Kurpfalz, das seinen Anteil 1716 an den Freiherren Ludwig Anton von Hack verkaufte. Da dieser 1719 auch den ehemaligen Flörsheimer Anteil erwerben konnte, war das Wilensteiner Gut nach langer Zeit wieder vereint. Die Freiherren verwalteten das Amt Wilenstein in der Folgezeit von ihrem neuerbauten Schloß in Trippstadt. In den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurden umfangreiche Sanierungs- und Sicherungsarbeiten durchgeführt. Dabei kam es auch zu wenig geglückten Wiederaufmaßnahmen im Bereich der oberen Burg. Heute beherbergt dieser Burgteil im verändert wiederaufgebauten Palas ein Landschulheim.


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